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Voraussetzungen für eine rechtssichere Einwilligung

Voraussetzungen für eine rechtssichere Einwilligung

Sofern Sie festgestellt haben, dass Sie als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine Einwilligung benötigen, gibt es einige Voraussetzungen zu beachten.

Was ist eine Einwilligung?

Die Einwilligung ist jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung

  1. Unmissverständlich (schriftlich, mündlich oder elektronisch)
    Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit stellen keine Einwilligung dar.
  2. Informiert
    Verständliche, leicht zugängliche Form in klarer und einfacher Sprache.
  3. Freiwillig
    Es muss eine freie Wahl vorliegen, die Person kann die Einwilligung verweigern oder widerrufen ohne Nachteile zu erleiden. Außerdem gilt die Einwilligung nicht als freiwillig erteilt, wenn zu verschiedenen Verarbeitungsvorgängen nicht gesondert eine Einwilligung erteilt werden kann, obwohl dies im Einzelfall angebracht ist.
  4. Widerrufbar
    Der Betroffene muss auf die Möglichkeit der Widderrufbarkeit hingewiesen werden.
  5. Erfordernis der Daten
    Die Daten müssen für den Zweck erforderlich sein, keine Datenspeicherung auf Verdacht.
  6. Kein klares Ungleichgewicht
    Sofern zwischen den Vertragspartner ein klares Ungleichgewicht besteht, kann eine Einwilligung nicht als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen.

Hinweise für die Einwilligung

  • Die Einwilligung sollte nachweisbar vorliegen, da Sie dessen Erteilung nachweisen müssen.
  • Die Einwilligung muss klar von anderen Sachverhalten zu unterscheiden sein, sofern sie zusammen mit anderen Sachen verbunden wird.
  • Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, worauf die Person hingewiesen werden muss, was in der Praxis oft vergessen wird. Das sollten Sie auch bei Ihrer Verarbeitung bedenken und möglichst keine kritischen Verarbeitungsvorgänge auf eine Einwilligung stützen.
  • Die Einwilligung muss freiwillig erteilt werden, sie darf nicht mit Inhalten gekoppelt werden, die für die Vertragsdurchführung nicht erforderlich sind (Kopplungsverbot).

Verarbeitung besonderer personenbezogenen Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung benötigen eine ausdrückliche Einwilligung. Hier sind die vorgestellten Maßstäbe noch schärfer zu beurteilen.

Kinder

Kinder dürfen grundsätzlich ab 16 Jahren ihre Einwilligung erteilen. Sollten die Kinder jünger sein, müssen die gesetzlichen Vertreter ihre Einwilligung erteilen.

 

Rechtsgrundlagen: Art. 6 (1) lat. a,  Art. 7, Art. 8, Art. 9 DSGVO
Erwägungsgründe: 32, 33, 38, 42, 43, 171

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