Kompetenz und Erfahrung
Nach der DIN-Norm EN 16775:2015 ist ein Sachverständiger eine Person, die aufgrund entsprechender beruflicher Qualifikationen sowie besonderer Fähigkeiten, technischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in einem oder mehreren Sachgebieten über die erforderliche Kompetenz verfügt, um auf dem Sachgebiet gutachterliche Stellungnahmen zu erbringen, für das sie hinzugezogen wird.
Ihr Sachverständiger
Herr Helmcke ist verbandsanerkannter Sachverständiger (BSG e.V.) sowie zertifizierter Sachverständiger (DESAG) im Bereich Datenschutz. Nach der DIN-Norm EN 16775:2015 ist ein Sachverständiger eine Person, die aufgrund entsprechender beruflicher Qualifikationen sowie besonderer Fähigkeiten, technischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in einem oder mehreren Sachgebieten über die erforderliche Kompetenz verfügt, um auf dem Sachgebiet gutachterliche Stellungnahmen zu erbringen, für das sie hinzugezogen wird.
Einerseits bieten wir Sachverständigengutachten im Bereich Datenschutz an. Zum Beispiel:
Anderseits bieten wir Sachverständige Beratung im Bereich Datenschutz an. Zum Beispiel:
Als Sachverständiger sind unser Ruf und unsere Integrität oberste Priorität, damit unsere getroffenen Aussagen verbindliche Gültigkeit und Anerkennung genießen. Wir können daher keine Mandate annehmen bei Auftraggebern, bei denen wir als externer Datenschutzbeauftragter tätig werden oder die Besorgnis der Befangenheit besteht. Was hingegen möglich ist, ist die Beauftragung als Sachverständiger und die nachfolgende Beratung zur Umsetzung der festgestellten Ergebnisse.